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Eilandhopper
Die Ge­schäfts­be­din­gun­gen

Nachfolgend finden Sie einige Verhaltensregeln und Stornobedingungen, insbesondere bei starkem Wind.

Die Ge­schäfts­be­din­gun­gen

Einige Ver­hal­tens­re­geln

  • Kinder unter 12 Jahren werden durch ihre Eltern/ Be­gleit­per­so­nen beauf­sich­tig.

  • Kinder unter 12 Jahren tragen an Deck eine Schwimm­wes­te, im Prinzip während der gesamten Reise.

  • Kinder unter 3 Jahren werden als eins mit den Eltern/ Be­gleit­per­son be­trach­tet. Sie dürfen gratis mit. Wir haben leider keine Schwimm­wes­ten für diese Kinder.

  • Der Skipper kann die Eltern beauf­tra­gen be­s­timm­ten Regeln zu folgen; sozusagen ein bindender Rat.

  • Gehen Sie vor­sich­tig mit Alkohol um. Für die eigene Si­cher­heit und die der anderen. Al­ko­hol­missbrauch wird nicht tol­le­riert.

An­nul­lie­rungs­be­din­gun­gen

An­nul­lie­ren ist bis zu zwei Wochen vor der Abfahrt mit einer Rüc­ker­statt­ung von 90% möglich. Nach dieser Zeit gibt es keine Rüc­ker­statt­ung für An­nul­lie­run­gen, mit Ausnahme durch starken Wind.

Strarker Wind

Wenn das KNMI (nie­der­län­di­scher Wet­ter­dienst) eine Wind­wah­r­nung für das Gebiet in dem wir in diesem Moment fahren her­raus­gibt, können Sie auch an­nul­lie­ren. Dies gilt also ab Windstä­r­ke 6. Diese In­for­ma­ti­on finden Sie bei der Ap­pli­kat­ion ‘weer- en wind’ (Wetter und Wind) auf der rechten Seite der Homepage.

Ei­land­hop­per fährt in den Gebieten Marken, Ijs­sel­meer, Harlingen und Delfzijl. Die Windstäke dieser Gebiete ist also Aus­schalg­ge­bend für die Be­din­gun­gen.

  • Amsterdam – Texel oder vv. = Marken, Ijs­sel­meer, Harlingen;

  • Texel – Ter­schel­ling oder vv. = Harlingen;

  • Vlieland – Ter­schel­ling oder vv. = Harlingen;

  • Ter­schel­ling – Ameland oder vv. = Harlingen, Delfzijl;

  • Ameland – Schier­mon­nik­oog oder vv. = Delfzijl

Windstä­r­ke 6 hält uns nie im Hafen. Bei Windstä­r­ke 7 oder mehr können Sie Kontakt aufnehmen mit dem Skipper um sich zu in­for­mie­ren ob gefahren wird. Windstä­r­ke 6 ist immer noch gutes Se­gel­wet­ter und wenn der Skipper bei starkem Wind ausläuft, was vorallem passiert wenn die Streke vor dem Wind ist, ist dies aus gut und sicher möglich. Jedoch wollen wir das Sie selbst ent­schei­den können.

Falls Sie denken, dass es zu sehr weht um mit uns mit zu segeln können Sie ab Windstä­r­ke 6 90% des Kauf­prei­ses Ihres Tickets zur­üc­ker­stat­tet bekommen. Können wir aufgrund zu starkem Windes nicht zum geplanten Zeitpunkt abfahren haben Sie folgende Mög­lich­kei­ten:

  • Sie reisen mit dem normalen Fährboot zu Ihrem Reiseziel. Sie bekommen dann 100% von uns zur­üc­ker­stat­tet

  • oder Sie warten zusammen mit uns bis der Wind ab­ge­nom­men hat. Meistens ist dies schon bei dem nächsten Hoch­was­ser, 12 Stunden später. In den meisten Fällen ist es dies noch immer die an­ge­nehm­ste Art um zu der nächsten Insel zu reisen.

Falls wir wegen zu starkem Wind oder einem anderen Grund nicht zu Ihrem Ab­fah­rts­ha­fen gelangen können haben Sie Recht auf komplette Rüc­ker­statt­ung.

NB: Bei der Tou­ris­ten­in­for­ma­ti­on (VVV) gekaufte Tickets un­ter­lie­gen den An­nul­lie­rungs­be­din­gun­gen der VVV und es können Trans­ak­ti­ons­ge­b­ü­ren/ Re­ser­vie­rungs­ge­b­ü­ren von der Rüc­ker­statt­ung ein­be­hal­ten worden. Direkt bei Ei­land­hop­per gebuchte Reisen bezahlen wir in diesem Fall komplett zurück * . Die Chance darauf, dass wir nicht recht­zei­tig für eine Überfahrt sind ist sehr klein da wir meistens eine extra Gezeit zwischen zwei Über­fah­r­ten ein­ge­plant haben in der wir even­tu­el­le Ver­spätun­gen wieder aufholen können.

* Bei Buchungen die mit einer Kre­dit­kar­te getätigt sind halten wir sehr wohl die Trans­ak­ti­ons­kos­ten ein da diese relativ hoch sind. Ent­schul­di­gen Sie bitte die Unan­nehm­lich­keit aber Ihr Kre­diet­kar­tenan­bie­ter ver­si­chert Sie auch für diese Kosten.

Für aus­ser­ge­wöhn­li­che Vor­komm­ni­se welche hier noch nicht behandelt sind gelten die all­ge­mei­nen Be­din­gun­gen die von der BBZ (be­lan­gen­ver­e­ni­ging be­roeps­zeil­vaart – In­te­res­sen­ge­mein­schaft der Berufs­se­gel­fah­rt); insofern es nicht oben­ste­hend anders deutlich geregelt ist.

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